So liest du die ESTV-Daten richtig
Auf dem Weg zum systematischen Vermögensaufbau stolpern viele Schweizer Anleger über das Thema Steuern. Besonders bei thesaurierenden (wiederanlegenden) ETFs herrscht oft Verwirrung: Muss ich Steuern zahlen, auch wenn mir gar keine Dividende auf mein Konto fliesst?
Die kurze Antwort: Ja. Auch in der Schweiz müssen diese «versteckten», reinvestierten Dividenden als Einkommen deklariert werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet mit dem ICTax-Portal ein hervorragendes Werkzeug, das uns die genauen Werte liefert.
Hinweis: Die offizielle Steuertabelle des Bundes findest du unter https://www.ictax.admin.ch
Doch wie liest man diese Tabellen richtig, besonders bei unterjährigen Käufen?
Das Praxisbeispiel: Zwei Käufe, ein ETF
Wir nutzen als Beispiel einen beliebten Baustein für global diversifizierte Portfolios: Den iShares Core MSCI Europe UCITS ETF EUR (Acc), Ticker EUNK (ISIN: IE00B4K48X80).
Gehen wir von folgendem Szenario im Steuerjahr 2025 aus:
- Kauf 1: Am 01.04.2025 kaufst du 100 Stück.
- Kauf 2: Am 01.10.2025 kaufst du weitere 150 Stück.
- Bestand am Jahresende: 250 Stück.
Wenn du diese Daten in das ICTax-Tool eingibst, behandelt das System die beiden Tranchen steuerlich völlig unterschiedlich. Der Grund dafür ist ein magisches Datum: Das Ex-Datum.
Das Ex-Datum entscheidet über deine Einkommenssteuer
In der Schweiz gilt für die Einkommenssteuer bei Wertschriften das Stichtagsprinzip. Den Ertrag muss diejenige Person versteuern, die das Wertpapier am sogenannten Ex-Datum besitzt. Beim EUNK liegt dieser Stichtag erfahrungsgemäss zur Jahresmitte (zum Beispiel am 30. Juni).
Das hat für unsere Käufe entscheidende Konsequenzen:
Tranche 1 (100 Stück, gekauft am 01.04.2025): Da du diese Anteile im April gekauft hast, befanden sie sich am Ex-Datum (Ende Juni) in deinem Depot. Das ESTV-Tool weist dir hierfür unter «Bruttoertrag ohne VSt. in CHF» einen positiven Betrag aus. Diesen Wert überträgst du in dein Wertschriftenverzeichnis. Er wird zu deinem regulären Lohneinkommen addiert und gemäss deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert.
Tranche 2 (150 Stück, gekauft am 01.10.2025): Du hast diese 150 Anteile erst im Oktober gekauft, das Ex-Datum lag also in der Vergangenheit. Steuerrechtlich hat den Ertrag der Vorbesitzer realisiert. Das ESTV-Tool erkennt dies anhand deines Kaufdatums automatisch und weist den «Bruttoertrag ohne VSt. in CHF» korrekt mit 0.00 CHF aus. Für diese spezifischen 150 Stück fällt 2025 keine Einkommenssteuer auf Erträge an.
(Hinweis zur Verrechnungssteuer: Da der EUNK in Irland domiziliert ist, behält die Schweiz keine Verrechnungssteuer ein. Die Spalte «Bruttoertrag mit VSt.» bleibt ohnehin bei 0.00 CHF.)
Die Vermögenssteuer: Hier zählt nur der Silvester
Während das Kaufdatum für die Einkommenssteuer extrem wichtig ist, ist es für die Vermögenssteuer irrelevant.
Für die Vermögenssteuer zählt einzig der Bestand am 31.12. des Steuerjahres. In unserem Beispiel trägst du deine gesamten 250 Stück ein. Diese werden mit dem offiziellen «Steuerwert zum 31.12.2025» multipliziert. Da die Vermögenssteuer in der Schweiz oft nur im Promillebereich liegt, fällt dieser Posten meist kaum ins Gewicht.
Fazit für deine Steuererklärung
Lass dich von den ESTV-Tabellen nicht abschrecken. Wenn du in deiner Steuersoftware die genauen Kaufdaten deiner ETF-Tranchen eingibst, berechnet das System in der Regel automatisch, für welche Anteile du den reinvestierten Ertrag versteuern musst. Ein kosteneffizientes Portfolio zu pflegen, bedeutet eben auch, diese kleinen Mechanismen zu verstehen und sauber zu dokumentieren.