Wie das Fondsdomizil die Rendite beeinflusst und was Irland damit zu tun hat
Die Auswahl des passenden Exchange Traded Funds (ETF) erscheint auf den ersten Blick unkompliziert. Wer breit diversifiziert in den globalen Aktienmarkt investiert, achtet meist primär auf die Gesamtkostenquote («TER»). Doch für Anleger in der Schweiz verbirgt sich die eigentliche Renditebremse oft in der steuerlichen Struktur. Insbesondere die Behandlung von Dividenden und die Erhebung von Quellensteuern können die tatsächliche Nettorendite über Jahre hinweg spürbar beeinflussen. Eine genaue Analyse des Fondsdomizils ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer professionellen Anlagestrategie.
Das Grundproblem von Quellensteuern entsteht bei grenzüberschreitenden Erträgen. Wenn US-Unternehmen Dividenden an ausländische Anleger ausschütten, behalten die US-Finanzbehörden standardmässig eine Quellensteuer von 30 Prozent ein. Da amerikanische Unternehmen in weltweiten Aktienindizes wie dem MSCI World ein sehr hohes Gewicht von über 60 Prozent einnehmen, betrifft diese Regelung fast jedes global ausgerichtete Portfolio. Ohne Gegenmassnahmen würde somit ein beträchtlicher Teil der Ausschüttungen direkt an den ausländischen Fiskus fliessen.
An dieser Stelle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Wahl des Fondsdomizils eine entscheidende Rolle. Für Schweizer Investoren, die auf europäische Indexfonds setzen, hat sich Irland als der mit Abstand effizienteste Standort etabliert. Irland verfügt über ein historisch besonders vorteilhaftes Abkommen mit den USA. Wenn ein in Irland domizilierter ETF Dividenden von US-Unternehmen erhält, reduziert sich der Steuereinbehalt der USA direkt von 30 auf 15 Prozent. Diese Ersparnis verbleibt im Fondsvermögen und kommt direkt den Anlegern zugute.
Andere europäische Fondsstandorte wie beispielsweise Luxemburg schneiden bei US-Aktien im Vergleich oft schlechter ab. Je nach Fondsstruktur und Auslegung des jeweiligen Abkommens kann die US-Quellensteuer für luxemburgische Fonds bis zu 30 Prozent betragen. Dieser Unterschied von 15 Prozentpunkten auf allen US-Dividenden summiert sich über einen langen Anlagehorizont zu einer erheblichen Summe. Für global orientierte Aktien-ETFs gilt daher die Faustregel, gezielt auf eine irische ISIN (erkennbar am Länderkürzel «IE» zu Beginn) zu achten.
Neben europäischen UCITS-ETFs existiert für Schweizer Anleger auch die Möglichkeit, direkt in US-domizilierte ETFs zu investieren. Bei diesen Titeln greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA direkt auf Ebene des Anlegers. Durch die einmalige Erfassung des Formulars W-8BEN beim Broker wird der Steuerabzug an der Quelle ebenfalls auf 15 Prozent reduziert. Die verbleibenden 15 Prozent können Schweizer Steuerzahler im Rahmen der ordentlichen Steuererklärung über das Formular DA-1 als Anrechnung geltend machen. Dies erfordert jedoch ein klares Verständnis der administrativen Prozesse und ist nicht bei allen Schweizer Banken spesenfrei möglich.
Ergänzend ist die Schweizer Verrechnungssteuer zu berücksichtigen. Wer in ETFs investiert, die Schweizer Aktien enthalten, sieht sich mit einem Abzug von 35 Prozent konfrontiert. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung zwar vollständig zurückgefordert werden, führt jedoch bis zur Rückerstattung zu einer vorübergehenden Bindung von Liquidität.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Wahl des Fondsdomizils kein akademisches Detail ist, sondern einen direkten Einfluss auf Ihren Anlageerfolg hat. Ein strukturierter Blick auf die Steuerstruktur schützt vor unnötigen Ertragsverlusten.
